AGBs

Diese Bedingungen sind Bestandteil sämtlicher Angebote, Lieferungen und Leistungen der Firma Johann Weiss GmbH.

Für sämtliche speditionelle Leistungen und Beförderungsleistungen gelten in nachstehender Reihenfolge:

a. diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen
b. die  Allgemeinen Österreichischen Spediteurbedingungen (AÖSp)
c. die CMR Bedingungen
d. das HGB
e. das ABGB

Geschäftsgrundlage sind heute geltende Tarife und öffentliche Abgaben, Kollektivverträge, Treibstoffpreise, Umrechnungskurse und gesetzliche Bestimmungen.

Geschäftsgrundlage sind ferner richtige und vollständige Angaben über Art und Beschaffenheit der anbotsgegenständlichen Güter.

Nebenleistungen werden von uns grundsätzlich im Offert aufgenommen.

Transport- und Lagerversicherung decken wir nur über schriftlichen Auftrag ein und lagert bzw. reist grundsätzlich das Gut auf Gefahr des Auftraggebers.

Die Kosten der von uns jeweils eingedeckten SVS Versicherung sind uns zu ersetzen, es sei denn, wird erhalten von Ihnen ein ausdrückliches Verbot zur Eindeckung einer SVS Versicherung.

Zum Zeitpunkt der Offerterstellung nicht bekannte Nebenleistungen werden nach dem jeweils gültigen Tarif verrechnet.

Für alle Leistungen und Barauslagen berechnen wir die Vorlageprovision gemäß Speditionstarif für Kaufmannsgüter. Unser Angebot setzt voraus, dass auf den von uns geregelten Verkehrswegen die Beförderung in der von uns gedachten Weise möglich ist.

Auskünfte und Zusagen über Transportdauer sowie Auskünfte über Zölle und sonstige Abgaben des In- und Auslandes werden nach bestem Wissen und Gewissen, aber unverbindlich erteilt.

Ver- und Entladung, Behandlung, Verstauung des Gutes sowie die Kontrolle der Sicherheit, der starren Verladung, Verpackung etc. des Gutes fallen ausnahmslos nicht in unseren Tätigkeitsbereich oder den unserer Beauftragten und haften wir für den daraus entstandenen Schaden nicht.

Der Auftraggeber hat dafür zu sorgen, dass die Be-, Ver- und Entladung in einem angemessenen Zeitraum erfolgen kann, da wir ansonsten berechtigt sind, Standgeld zu begehren.

Es gilt Lademitteltausch als vereinbart.

Wenn Lademittel nicht Zug um Zug getauscht werden können, stellen wir derzeit plus jeweils gesetzlicher Umsatzsteuer in Rechnung.

Die jeweils vereinbarten Zahlungsziele sind im Offert festgehalten, wobei im Verzugsfall eine Verzinsung in Entsprechung des jeweiligen Handelsbrauches in Übereinstimmung mit den Bestimmungen der AÖSp als vereinbart gelten.

Buchungsmitteilungen und Kontoauszüge gelten nicht als schriftliche Zahlungszusagen.

Zahlungen aus Anlass eines Schadensfalles erfolgen generell unter Vorbehalt der Rückforderung und wird diese Forderung weder dem Grunde noch der Höhe nach anerkannt. Im Schadensfall treten wir Ihnen alle Ansprüche gegen den Schadensversicherer oder sonstigen Haftpflichtigen ab. Sie verpflichten sich, diese Abtretung anzunehmen und Ihre Ansprüche ausschließlich gegen diesen geltend zu machen unter Verzicht auf unsere Inanspruchnahme.

Etwaige Mängelrügen berechtigen nicht zur Zurückhaltung der Rechnungsbeträge.

Unsere Haftung für leichtes Verschulden gilt als ausgeschlossen.

Der Auftraggeber darf gegen unsere Forderungen nur aufrechnen, soweit diese Forderung rechtskräftig gerichtlich festgestellt oder von uns schriftlich anerkannt ist. Dies trifft alle fälligen und nicht fälligen Ansprüche.

Der Abtretung Forderungen uns gegenüber kann nur mit unserer ausdrücklichen schriftlichen Zustimmung erfolgen.

Der Auftraggeber verpfändet hiemit das uns übergebene Gut für alle Ansprüche, die uns dem Auftraggeber gegenüber aufgrund einer Beförderung oder Besorgung einer Beförderung, aus welchem Titel auch immer, zustehen. Wir sind zur freihändigen Pfandverwertung berechtigt und verzichtet der Auftraggeber auf alle ihm zustehenden Rechte, sofern ein solcher Verzicht nach zwingendem Recht wirksam ist.

Alle Ansprüche gegen uns verjähren nach sechs Monaten, gleich aus welchem Rechtsgrund.

Einkaufs-, Allgemeine Verkaufs- und Lieferbedingungen und sonstige vertragliche Geschäftsgrundlagen unseres Vertragspartners verpflichten uns nicht, sondern gelten als nicht vereinbart, außer sie werden von uns ausdrücklich schriftlich bestätigt.

Jede Abänderung oder Ergänzung dieser Vereinbarung bedarf zu ihrer Gültigkeit ausnahmslos der Schriftform, wobei ein Abgehen von dieser Formvorschrift nur schriftlich erfolgen kann.

Sollte eine der Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen unwirksam sein oder unwirksam werden, wird dadurch die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Diese Bestimmungen werden automatisch durch gültige und durchsetzbare ersetzt, die den beabsichtigten Zweck so gut wie möglich erreichen.

Es gilt österreichisches Recht. Erfüllungsort und Gerichtsstand für alle sich mittelbar oder unmittelbar aus dem Vertrag ergebenden Streitigkeiten ist Wien.